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Aktive Mitarbeit in unserer Wehr

Wenn dich die aktive Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr Gr. Schweinbarth interessiert, so kannst du gerne mit unserem Kommandanten Josef Köpf in Verbindung treten. Du kannst aber auch jederzeit einen dir bekannten Feuerwehrmann darüber informieren oder uns ein Mail schreiben. Die Feuerwehr bietet für alle 15- bis 65-jährigen ein interessantes und abwechslungsreiches Programm. Du hast die Möglichkeit dein Wissen in verschiedensten Sparten zu vertiefen. Denn das Aufgabengebiet der Freiwilligen Feuerwehren in Niederösterreich ist breit gestreut. Es geht schon lange nicht mehr ausschließlich um das Löschen von Bränden sondern auch die Bewältigung von Verkehrsunfällen, den Katastrophenschutz, die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, den vorbeugenden Brandschutz usw. Es gibt viele speziell geschulte Kameraden und -innen in Niederösterreich wie z.B. der Sprenggruppe, den Tauchern und, und, und...

Sirenenalarme

Zivilschutzalarme

Unser Auftrag

Freiwillige Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechtes und müssen somit nach Gesetzen und Verordnungen handeln und agieren. Aufgaben der Feuerwehren sind die Bekämpfung und die Mitwirkung bei der Verhütung von Bränden sowie die Abwehr von örtlichen Gefahren. Außerdem hat sie für ihre Einsatzbereitschaft Sorge zu tragen. Die Gemeinde ist für die örtliche Feuer- und Gefahrenpolizei in ihrem Gemeindegebiet zuständig. Diese bedient sich der Feuerwehr als Hilsforgan mit Ausnahme der Erlassung von Bescheiden. Diese Verfahrensweise wird in allen österreichischen Gemeinden angewandt. Nach der Rechtslage ist die Finanzierung des Feuerwehrwesens Aufgabe der jeweiligen Gemeinde, da ja auch die Gemeinde der Träger der Feuer- und Gefahrenpolizei ist. Weiters gibt es zur Finanzierung noch die Feuerschutzsteuer sowie die Bundesmittel aus dem Katastrophenfonds. Als rechtliche Grundlage gibt es das NÖ Feuerwehrgesetz. Der Kommandant und der (die) Kommandant-Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung (=alle Feuerwehrkameraden ab dem vollendeten 15. Lebensjahr) für die Dauer von 5 Jahren gewählt und nur die Mitgliederversammlung kann diese beiden Positionen vorzeitig abwählen. Vor der Wahl muss es zumindest einen Wahlvorschlag für die zu wählende Funktion geben. Den Vorsitz bei dieser Wahl hat der örtliche Bürgermeister oder ein von ihm entsandter Vertreter. Alle anderen Funktionen wie den Leiter des Verwaltungsdienstes, sämtliche Chargen und Sachbearbeiter bestimmt der Kommandant.

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